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News-Ticker

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Informationen zum Aufnahmeantrag
 

  • Die Anerkennung der Satzung und Ordnungen unseres Vereins ist Bestandteil des Aufnahmeantrages. 

  • Hieraus ergeben sich Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft.

  • Nach Entgegennahme des Aufnahmeantrages werden die Daten in der vereinsinternen Mitgliederkartei abgespeichert.

  • Der jeweils fällige Beitrag, welcher sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung richtet, wird ausschließlich im Rahmen des Lastschrifteneinzugsverfahrens (Sepa-Mandat) jährlich im April eines jeden Jahres abgebucht.

  • Der Austritt aus dem Verein (Abmeldung/Kündigung) ist nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich und bedarf der Textform. Beiträge werden nicht zurückerstattet.     

  • Bei Interesse an unseren Gymnastikkursen bitte die Abteilung "Volkslauf" auswählen. Mitglieder zahlen einen ermäßigten Preis.